Lafontaine: „politischer Streik zulässig“

-DD- 13.11.2012 junge Welt: 
Ich hoffe, daß in Zukunft weniger Bahnsteigkarten gekauft werden…
 

 

„Exparteichef der Linken: Der politische Streik ist in Deutschland durchaus zulässig.

Ein Gespräch mit Oskar Lafontaine. Peter Wolter“

Lafontaine zu Beginn des Gesprächs: „... Im übrigen ist es ein Märchen, daß politische Streiks in Deutschland nicht zulässig seien – das wurde im Hinblick auf das EU-Recht gutachterlich festgestellt. Ich hoffe, daß unsere Gewerkschaften irgendwann erkennen, daß der politische Streik in der Zeit des Neoliberalismus ein Mittel ist, Fehlentscheidungen zu korrigieren."

 

Fast scheint es, als hätte Lafontaine dazugelernt und von dem Unsinn des Wiesbadener Appells Abstand genommen, der behauptet, die Bundesrepublik Deutschland habe „weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht“ (zur Kritik des „Wiesbadener Appells“ siehe hier und weitergehend hier). Sein Gesprächspartner jedenfalls scheint es nicht kapiert zu haben, wenn er gleich darauf fragt:

 

„Seit Jahren fordern Sie auch für Deutschland das Recht auf Generalstreiks – die Resonanz ist aber eher verhalten. Wo sehen Sie Bündnispartner?"

 

Denn wenn die rechtliche Unzulässigkeit des politischen Streiks „ein Märchen“ ist, dann ist der offenbar überhaupt keine Frage des Rechts, sondern des praktischen Tuns. Da Lafontaine in seiner Antwort das nicht richtig stellt, scheint es mit seinem Lernprozess auch nicht gar so weit her zu sein. Zumal sein Name immer noch an der Spitze der Erstunterzeichner des Wiesbadener Appells steht.

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Nicht seine Kritik der politischen Ökonomie lieferte Marx den Schluss auf jenes „revolutio-näre Subjekt“ namens „Prole-tariat“ – herleiten lässt sich aus ihr nichts dergleichen –, son-dern genau andersherum be-gründete die schiere Evidenz des Daseins und Wirkens die-ses Subjekts allererst eine Kritik der politischen Ökonomie, die das Kapital als „Durchgang“ hin zur menschlichen Gesellschaft diagnostiziert. Striche man da-gegen aus der Marxschen Di-agnose dieses einzige wahrhaft historisch-subjek­tive Moment darin aus, bliebe von ihr nur das Attest eines unaufhaltsa-men Verhängnisses.(*)

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