Die KAZ, das Arbeitszeitgesetz und DIE LINKE

-RO- 04.2009 Kommunistische Arbeiterzeitung (KAZ) Nr. 327: Arbeitszeitverkürzung für alle! Warum der Kampf um den Normalarbeitstag wieder aufgenommen werden muss

 

Nicht nur die Proletarische Plattform hält die Verkürzung des gesetzlichen Normalarbeitstages und damit die Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes (AZG) in seinem Kern für eine aktuelle Notwendigkeit. Schon im April 2009 veröffentlichte die Kommunistische Arbeiterzeitung (KAZ) dazu einen Artikel.

Interessant daran: Nicht weniger als eine Revolution brauchte es, um die Verkürzung der Arbeitszeit als „staatliches Zwangsgesetz“ zu ermöglichen. Womit das Verhältnis von Reform und Revolution so ganz nebenbei auch seine Klarstellung erfahren hat. Ansonsten, so die KAZ, ist die Arbeitszeit staatlicherseits immer nur verlängert worden – zuletzt 1994.

 

Die Arbeitszeitverkürzungsdebatte erlebt in einigen Gewerkschaften und Gewerkschaftsgliederungen zur Zeit eine kleine Renaissance. Im Nebel bleibt in der Debatte bisher, ob es um eine tarifliche, branchenbezogene also gewerkschaftliche oder um eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung (AZV) gehen soll. Der KAZ Artikel stellt die Vorzüge letzterer deutlich heraus, bleibt dann in seiner Konsequenz aber hinter der eigenen Erkenntnis zurück. Zum Maßstab der AZV wird plötzlich die 35 Std. Woche der IG Metall. Eine tarifierte Arbeitszeit mit begrenzter Reichweite und damit leicht angreif- und zersetzbar. Durchschnittlich wird in Deutschland 41,5 Std. gearbeitet. Stellt man in Rechnung, dass viele Arbeiterinnen und Arbeiter prekär beschäftigt sind, Teilzeit oder in 400-Euro-Jobs arbeiten, wird deutlich, dass viele Millionen Beschäftigte weit mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten.

 

Eine gesetzliche AZV auf 40 Stunden im ersten Step, deren Einhaltung durch Arbeiterkontrollorgane strikt überwacht würde (das könnte auch im AZG geregelt werden), würde gerade zur Zeit, wo die deutsche Bourgeoisie und ihre Parteien laut über Kurzarbeiterregelungen nachdenken, eine Alternative sein, die einmal nicht die Proleten zu bezahlen hätten, sondern im Gegenteil der gesamten Klasse der Lohnabhängigen, ob beschäftigt oder (noch) unbeschäftigt, zugute käme. Auch der Einwand, dass viele Teilzeitkräfte nicht von einer Senkung der Arbeitszeitobergrenze profitieren würden, sticht nicht, denn hier kommen wieder die Gewerkschaften ins Spiel. Viele Tarifverträge koppeln die zu leistende Teilzeit, auch bei Gleitzeitkorridoren, Überstundenregelungen etc. an die geltende Normalarbeitszeit. Insgesamt würde die Arbeitszeit der Lohnabhängigen, über die die Kapitalisten verfügen könnten, sinken, was bei gleichbleibender Produktion die Nachfrage nach Arbeitslosen erhöhen und damit auch die Löhne steigen lassen würde. Wenn die Produktion sinkt, würde die Masse der Arbeitenden, die bei bestehender Arbeitszeit aufs Pflaster geworfen oder in Kurzarbeit gehen würden, bei abgesenkter Arbeitszeit ebenso reduziert wie die Möglichkeit der Erpressbarkeit der übriggebliebenen Beschäftigten, zu miesesten Bedingungen so lange als möglich zu arbeiten.

 

Demgegenüber lässt die KAZ unseren gemeinsamen Gegner denken:

 

„Es ist allemal besser, den Belegschaften einen Tarifvertrag und/oder eine Betriebsvereinbarung aufs Auge zu drücken. Mit dem notwendigen Druck und Erpressungspotential lassen sich damit Arbeitszeiten nach ‚Gutsherrenart‘ u.a. durchsetzen. Dabei unterliegt es dann der ‚freien‘ und ‚souveränen‘ Entscheidung, der Tarif- oder ‚Betriebspartner‘, durch geeignete ‚Arbeitszeitmodelle‘ geltende ‚gesetzliche Schranken und Schutzvorschriften‘ aus dem Weg zu räumen. Immer so, wie es ‚Wettbewerbsfähigkeit, Auftragslage, Arbeitsplatz- oder Standortsicherung‘ gerade verlangen.“

 

Nicht in erster Linie tradeunionistischer, sondern politischer Kampf, nicht gewerkschaftliche, sondern gesetzlich erzwungene Arbeitszeitverkürzung steht auf der Tagesordnung. Zur politischen Ebene gehört die Notwendigkeit, diese Forderung als politische in der Legislative zur Geltung zu bringen. Dies könnte nur eine politische Partei, die bereit ist, für eine solche Gesetzesinitiative einzutreten. Die Partei DIE LINKE hat diese Forderung in ihrem Erfurter Programm formuliert. Sie sollte sich für eine allgemeine gesetzliche Verkürzung des Normalarbeitstages, gerade jetzt angesichts der unübersehbaren Krisenzeichen im Wahlkampf, stark machen und die Gewerkschaften, deren Mitglieder ein originäres Interesse an dieser Initiative haben, hinter dieser Forderung zu sammeln versuchen.

 

Den KAZ Artikel zum gesetzlichen Normalarbeitstag findet man auch hier:

http://www.schattenblick.de/infopool/medien/altern/kaz-129.html

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Nicht seine Kritik der politischen Ökonomie lieferte Marx den Schluss auf jenes „revolutio-näre Subjekt“ namens „Prole-tariat“ – herleiten lässt sich aus ihr nichts dergleichen –, son-dern genau andersherum be-gründete die schiere Evidenz des Daseins und Wirkens die-ses Subjekts allererst eine Kritik der politischen Ökonomie, die das Kapital als „Durchgang“ hin zur menschlichen Gesellschaft diagnostiziert. Striche man da-gegen aus der Marxschen Di-agnose dieses einzige wahrhaft historisch-subjek­tive Moment darin aus, bliebe von ihr nur das Attest eines unaufhaltsa-men Verhängnisses.(*)

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