Korporatismus: Das VW-Gesetz

-RO- 21.03.2013 Lutz Getzschmann (Jungle World): 
Es geht um deutsche Interessen
 

„Der Europäische Gerichtshof verhandelt derzeit eine Klage der EU-Kommission ­gegen das ‚VW-Gesetz‘. ...

... Die verschiedenen Gesetzesregelungen sollten der Schaffung und Erhaltung von »Volksaktien« dienen, das heißt möglichst viele Aktionäre sollten ein Mitspracherecht erhalten und nicht ein einzelner Gesellschafter alle Entscheidungen treffen können. Letztlich spiegelte sich in diesen Regelungen ein Klassenkompromiss wider, der den Vorstellungen der Gewerkschaftsbürokratie der fünfziger Jahre von Wirtschaftsdemokratie innerhalb des kapitalistischen Systems Rechnung tragen und zugleich das Interesse des Staates berücksichtigen sollte.

 

... die ‚Volksaktien‘ waren nie ein Instrument, um die ökonomischen Machtverhältnisse zu verändern, sondern vielmehr ein sozialkorporatistisches Modell zur Integration der Arbeiter in den Konzern zum Zweck der Proftmaximierung im Sinne des Standortnationalismus. ...“

 

Standortpolitik und VW Gesetz: Interessensgleichheit vom deutschen Arbeiter und der deutschen Bourgeoisie? [mehr lesen!]

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Nicht seine Kritik der politischen Ökonomie lieferte Marx den Schluss auf jenes „revolutio-näre Subjekt“ namens „Prole-tariat“ – herleiten lässt sich aus ihr nichts dergleichen –, son-dern genau andersherum be-gründete die schiere Evidenz des Daseins und Wirkens die-ses Subjekts allererst eine Kritik der politischen Ökonomie, die das Kapital als „Durchgang“ hin zur menschlichen Gesellschaft diagnostiziert. Striche man da-gegen aus der Marxschen Di-agnose dieses einzige wahrhaft historisch-subjek­tive Moment darin aus, bliebe von ihr nur das Attest eines unaufhaltsa-men Verhängnisses.(*)

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