Die Teilung der Staatsgewalt liefert gerade deshalb der Bourgeoisie den idealen (insofern niemals unmittelbar realisierbaren) Rahmen ihrer Geschäfte, weil sie die das Ganze des gesellschaftlichen Geschehens zusammenhaltenden Gewalten wechselseitig so gegeneinander stutz, daß keine von ihnen dieses Ganze (obwohl gerade darauf, nämlich aufs Allgemeine, bezogen) anzutasten und also jede von ihnen – welches auch ihre stets wechselnden besonderen Mittel und Zwecke sein mögen – diesem ihnen je übergeordneten bestimmten Zusammenhang ihrer selbst gegenüber sich nur konservativ zu verhalten vermag.
Die Gewaltenteilung ist die verklausulierte Heiligsprechung des freien Unternehmertums; dessen, was Hegel die „bürgerliche Gesellschaft“ genannt hat. Diese bedarf solcher Heiligsprechung a priori, weil sie ihr eigenes Gegenteil zur geheimzuhaltenden wirklichen Grundlage hat.
Die Freiheit und Gleichheit der Bürger beruht erstens auf der zu gesellschaftlicher Kooperation organisierten Arbeit und zweitens darauf, daß die Bürger von dieser Arbeit entbunden sind. Sie beruht also auf dem Widerspruch, daß zwar die Arbeit in der Form gesellschaftlicher Kooperation der Arbeitenden verrichtet wird und auch nur so noch verrichtet werden kann, diese Kooperation aber nicht von den in ihrer Arbeit Kooperierenden selbst ausgeht, sondern „fremden Orts“ (wie ein Kritiker der übergänge in etwas anderem Zusammenhang formuliert hat)[1] hergestellt wird, also von Individuen ausgeht, die selbst ihr nicht unterworfen sind. Die Bürger beherrschen die gesellschaftliche Kooperation der Arbeitenden nur dadurch, daß sie selbst sich ihr entziehen, sie für sich selbst negieren. Sie verschaffen dem Interesse des planmäßigen Zusammenwirkens aller individuellen Arbeiten auf gesellschaftlichem Maßstab, seiner Notwendigkeit und seinem Potential den Arbeitenden gegenüber und über deren sämtliche individuellen Regungen und Bedürfnisse hinweg rigoros Geltung, nur um dasselbe Interesse unter- und füreinander desto gründlicher zu dementieren. Die Figur des Bürgers setzt Gesellschaft als ihre eigene (des Bürgers) Negation. Gesellschaft ist zuerst das, worin der Bürger seine Schranke findet, der Bürger aber ist das Individuum vor aller Gesellschaft und daher an sich gegen jegliche bestimmte Gesellschaft gleichgültig. Zuerst ist Robinson und die Gesellschaft ist nichts als dessen Multiplikation. Alle positiven Bestimmungen der bürgerlichen Gesellschaft ergeben sich so aus ihrer einen und ersten, negativen Bestimmung, daß sie die Kreise des Bürgers nicht zu stören habe.
Die Gesellschaft hat es freilich bislang nie und nirgendwo gegeben, sondern bloß vielerlei besondere, auf wechselseitigem Ausschluß und Gegensatz beruhende Formen menschlichen Zusammenlebens, in denen dieses an die verschiedensten Naturschranken gefesselt blieb. Die Negation der Gesellschaft überhaupt, die mit der Figur des Bürgers in die Welt gesetzt wurde, hatte daher praktisch die ausgesprochen revolutionäre Bedeutung, daß mit ihr die Negation aller Formen besonderer, beschränkter Gesellschaftlichkeit radikal zu Ende geführt, daß ein für allemal für unmöglich erklärt wurde, eine dieser Formen bloß durch eine andere zu ersetzen. Die eine und einzige wirklich menschliche Gesellschaft kommt in der Negativität, die ihr der Bürger angedeihen läßt, überhaupt erst zur Welt.
Ist aber die bürgerliche Gesellschaft, die Gesellschaft der freien und gleichen Bürger in diesen Herrschaften nur negativ bestimmt: als das Ganze, das dessen Teile nichts angeht, und vice versa, so ist sie, ohne die jene nicht wären, was sie sind, damit doch auch bestimmt. Ihre wirkliche gesellschaftliche Grundlage gilt den Bürgern als das rohe, ungeformte Material ihrer Geschäfte: Die große besitzlose Masse wird ganz nach dem Bedarf der besitzenden Bürger zur gesellschaftlichen Kooperation zusammen- oder in das nackte Elend ihrer vollkommenen Zusammenhanglosigkeit auseinandergetriebenen. Eine andere als diese stumme, an sich selber willen- und gestaltlose Art von Gesellschaft können die Bürger um sich herum kaum dulden, ohne die Herrschaft über sie einzubüßen und also schließlich zugrunde zu gehen. Das heißt nun aber auch, daß es dem Bürger – bei Strafe seines und seinesgleichen Unterganges – verboten ist, etwa an Stelle jener sich selbst organisierenden Masse deren produktivem Zusammenhang bestimmte Gestalt zu geben. Vielmehr tragen die Bürger vor allem dafür Sorge, daß die Stelle leer bleibt. Anders als der orientalische Despot, stehen sie nicht als das äußerlich organisierende Element einer Vielzahl an sich zusammenhangloser, gleichförmiger unmittelbarer Produzenten gegenüber, sondern stellen in ihrer Beziehung aufeinander gerade umgekehrt das äußerlich desorganisierende Element eines hochorganisierten, differenzierten Zusammenhangs der unmittelbaren Produzenten dar. An sich kooperiert die besitzlose Masse ganz ohne die Bürger, die solches gerade dadurch sind, daß sie nicht der Kooperation unterworfen sind, daß sie frei von ihr schalten und walten.
Diese Herrschaft ist alles andere als naturgegeben und namentlich heute, am Ende des Jahrhunderts der menschengemachten Katastrophen, weniger denn je gedeckt durch eine innere Souveränität jener Bürger, denen sie zufällt. Sie bedarf daher einer institutionalisierten Gewalt, die sie absichert; sie bedarf des bürgerlichen Staates. Bürgerlich ist diese Gewalt, dieser Staat aber gerade darin, daß er, woraus er auch immer sein Personal rekrutiert, im Bürger seinen wirklichen Souverän besitzt. Dies erfordert zu allererst, daß der bürgerliche Staat der wirklichen Gesellschaft keine andere Rolle einräumt, als dem Bürger zumutbar ist. Dem Bürger gegenüber vertritt darum der Staat die wirkliche Gesellschaft und zwar in genau der Weise, wie jener sie benötigt: als die stumme, passive Unterlage seiner Geschäfte.[2] Er vertritt also die konservativen Interessen der Gesellschaft; hält, wo nötig, die besitzlose Masse bei Laune (was gelegentlich auch kritische Gesten und harsche Ermahnungen an die Adresse der Bürger angeraten sein läßt), läßt sie gewähren, ermuntert sie, wo sie nichts anderes verlangt, als es den echten Bürgern nachtzutun, und gibt ihr ansonsten, wo immer möglich, die Sporen und die Peitsche.
Es kann darum insbesondere auch der Staat der Bürger niemals mehr sein als der positive Beweis der Negativität ihrer Gesellschaftlichkeit. (Oder umgekehrt: Wo die wirkliche, lebendige gesellschaftliche Grundlage der Bürger sich selbständig zu regen, zu artikulieren beginnt, hört der Staat der Bürger auf. Sie kann dies aber zunächst nur gegen die Bürger tun, und besitzt darin noch ihren politischen Charakter.)
Werden dagegen für die allgemeinen Angelegenheiten Beschlußfassung, Ausführung der Beschlüsse sowie Überprüfung der Ausführung zusammengeführt, sie also zu Momenten eines im Ganzen wie in seinen Einzelheiten als solcher, also konkret – und nicht bloß in jenen Momenten je abstrakt – bestimmbaren Vorgangs, dann bedeutet das die offene Kriegserklärung an die „bürgerliche Gesellschaft“, die ihren Frieden genau darin besitzt, daß das gesellschaftliche Ganze nicht konkret zum Gegenstand öffentlicher Verhandlungen gemacht werden kann, sondern regelmäßig so, wie es nun einmal beschaffen ist, deren stumm hinnehmende und hingenommene Voraussetzung bildet.
Die (linken) Demokraten wollen ihr demokratisches Theater, das Abzählen der freien und gleichen Bürger auf deren planmäßig betriebene Domänen ausdehnen, also sozusagen in des Bürgers auch ihm selbst verborgenes Innerste hinein. Sie wollen auch die Beziehungen der Arbeiter (Vorarbeiter, Manager, etc.) untereinander sowie zu ihren Kapitalisten vor allem anderen demokratisch missgestalten; oder vielmehr überformen, nämlich, deren wirklichen Zusammenhang ignorierend, als bloße Aufsummierung lauter scheinbar an sich zusammenhangloser, einander wie ihrem tatsächlichen Zusammenwirken gleichgültig gegenübertretender Solostimmen dargestellt wissen.
Die Kommunisten wollen umgekehrt den wirklichen, sachlich vermittelten, vom gesellschaftlichen Charakter der Produktionsmittel diktierten Beziehungen der unter der Form konkurrierender Kapitale zu gesellschaftlicher Kooperation organisierten Arbeiter offizielle Geltung verschaffen, also alles desorganisierende Theater von Freiheit und Gleichheit der Bürger beseitigen.
DD, Jan. 1998
[1] „Und zweitens ist Planung immer Teil gesellschaftlicher Arbeit, auch schon im Kapitalismus, wo sie Planung für den Markt ist, der seine Anonymität aber immer mehr verliert und damit die PLANVOLLE (und nicht fremden Orts GEPLANTE) gesellschaftliche Arbeit vorbereitet.“ (Werner Imhof, Email vom 27.9.1997 an die übergänge.)
[2] „Das Charakteristische ist nur, daß die Besitzlosigkeit und der Stand der unmittelbaren Arbeit, der konkreten Arbeit, weniger einen Stand der bürgerlichen Gesellschaft als den Boden bilden, auf dem ihre Kreise ruhen und sich bewegen.“ (Karl Marx: Kritik des Hegelschen Staatsrechts. In: MEW 1, S. 284.)