Kampagne für gesetzliche 40-Stundenwoche

-DD- o. Datum DIE LINKE: Antragsheft 1 zum Dresdener Parteitag
(14. bis 16. Juni 2013)
 

 

Auf dem Parteitag, der vor allem über das Wahlprogramm entscheiden wird, mit dem DIE LINKE zu den Bundestagswahlen im September antritt, wird u. a. über einen Antrag des Landesverbands Schleswig-Holstein der Partei zu beschließen sein, der eine Kampagne zur Reform des Arbeitszeitgesetzes fordert.

Die Partei solle, heißt es im Antrag (Antragsheft 1, S. 30), zum einen „das in ihrem Wahlprogramm angekündigte Vorhaben einer gesetzlichen Begrenzung der Arbeitszeit abhängig Beschäftigter auf 40 Wochenstunden“ [vgl. ProletNews vom 22.2.2013] „zu einem Schwerpunkt ihres Bundestagswahlkampfs 2013“ machen.

 

„Zur Diskussion, detaillierten Ausarbeitung sowie Durchsetzung einer solchen Reform“ solle zum andern „die Partei mit Beginn der kommenden Legislaturperiode eine breit angelegte Kampagne“ durchführen. „Mit ihr wendet sie sich“, heißte es weiter im Antrag, „insbesondere an die Gewerkschaften und alle politischen Kräfte, die sich der Gewerkschaftsbewegung verbunden fühlen, um sie zur Beratung der Reform und Mitarbeit daran einzuladen. Die Linksfraktion im neu gewählten Bundestag ist aufgefordert, im Rahmen dieser Kampagne die Entwicklung einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu einem Schwerpunkt ihrer parlamentarischen Arbeit zu machen.“

 

Dem Antrag ist eine ausführliche Begründung in sechs Punkten beigefügt. Unter „Sechstens“ heißt es darin u. a.:

 

„Anders als etwa im Falle des gesetzlichen Mindestlohn, der Reichensteuer oder der Regulierung der Finanzmärkte ist für die gesetzliche Festschreibung der 40-Stundenwoche nicht zu erwarten, dass die anderen Parteien sich dieses Themas bemächtigen, denn es ist ganz und gar unvereinbar mit jeglicher Pflege des Kapitalstandorts Deutschland, auf die sie allesamt letzten Endes verpflichtet sind. DIE LINKE besitzt hierin also ein so genanntes ‚Alleinstellungsmerkmal‘, das nicht erst irgendwelcher Erläuterungen bedarf, worin die Vorschläge unserer Partei sich von ähnlichen der anderen unterscheiden. Es wäre fahrlässig, das im Wahlkampf nicht gehörig zu nutzen.“

 

Da die Forderung einer gesetzlichen 40-Stundewoche, heißt es weiter, nur die gesetzliche Fixierung dessen verlange, „was (noch!) im allgemeinen Bewusstsein hier und jetzt der praktizierte Normalfall ist", sei sie „wesentlich defensiv und daher vielleicht durchaus geeignet, beträchtliche Teile insbesondere der SPD, aber auch des Arbeitnehmerflügels der CDU in Zugzwang zu bringen und so diese Parteien unter Druck zu setzten“. [mehr lesen!]

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Nicht seine Kritik der politischen Ökonomie lieferte Marx den Schluss auf jenes „revolutio-näre Subjekt“ namens „Prole-tariat“ – herleiten lässt sich aus ihr nichts dergleichen –, son-dern genau andersherum be-gründete die schiere Evidenz des Daseins und Wirkens die-ses Subjekts allererst eine Kritik der politischen Ökonomie, die das Kapital als „Durchgang“ hin zur menschlichen Gesellschaft diagnostiziert. Striche man da-gegen aus der Marxschen Di-agnose dieses einzige wahrhaft historisch-subjek­tive Moment darin aus, bliebe von ihr nur das Attest eines unaufhaltsa-men Verhängnisses.(*)

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