Das höchste Organ des KBW ist die zentrale Delegiertenkonferenz. Sie wird einmal jährlich vom ZK einberufen. Die zentrale Delegiertenkonferenz beschließt über Programm und Statut, bestimmt die politische Linie des KBW, nimmt den Rechenschaftsbericht des ZK entgegen, wählt das ZK und legt Richtlinien über Höhe und Aufteilung der Mitgliedsbeiträge fest.
Durch Beschluß des ZK oder wenn dies von Ortsgruppen, die auf der letzten Delegiertenkonferenz ein Drittel der Stimmen hatten, verlangt wird, muß eine außerordentliche Delegiertenkonferenz durchgeführt werden.