Achtstundentag: und tschüß?

Die Nachricht von seinem bevorstehenden Ableben
ist möglicherweise eine Übertreibung

Von Daniel Dockerill

CDU und CSU sind zur letzten Bundestagswahl u. a. mit dem erklärten Vorsatz angetreten, das Arbeitszeitgesetz im Sinne der Arbeitgeber zu reformieren. Im ihrem Wahlprogramm 2025 findet sich zu dieser Reform folgender Passus unter dem Punkt „Arbeitsrecht modernisieren“:

„Unser Arbeitsrecht ist in die Jahre gekommen, eine Modernisierung mehr als überfällig. …

Flexibler arbeiten. Wir reformieren das Arbeitszeitgesetz und legen für alle Unternehmen anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der europäischen Arbeitszeitrichtlinie fest.“

Das sind ebenso deutliche wie drastische Worte, mit denen die Union den Arbeitsgebern sicher aus dem Herzen spricht.

Achtstundentag: und tschüß?
9 Seiten, Din A4
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Ihr jetziger Koalitionspartner, die SPD, ist dagegen bekanntlich hierzulande die klassische Partei der Arbeiterbewegung. In deren elementarem Interesse aber liegt und lag immer schon eine gesetzliche Normalarbeitszeit: eine für alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse verbindliche obere Grenze ihrer Arbeitszeit. Was dieses Interesse betrifft, hatte die SPD in ihrem Wahlprogramm 2025 jedoch dem der Union, das die im Arbeitszeitgesetzt festgelegte Normalarbeitszeit in ihrem Kernbestand zur Disposition stellt, nichts entgegengesetzt. Schlimmer noch: Auch sie redet von „flexibleren Arbeitszeiten“ und einer „Modernisierung von Arbeitszeitmodellen“, und einmal ist auch die Rede von einer Wochenarbeitszeit, die im Gesundheitswesen „beispielsweise“ verkürzt werden könnte. Das unter Zuhilfenahme genau dieser Floskeln von Arbeitgebern und Union angegriffene Arbeitszeitgesetz wird dagegen in ihrem Wahlprogramm gar nicht erwähnt.

Nichtsdestotrotz tut sich die SPD offensichtlich schwer damit, der von der Union gewünschten Abschaffung des gesetzlichen Normalarbeitstags zuzustimmen. Dies ist sicherlich nicht zuletzt begründet in einem entscheidenden Datum ihrer Parteigeschichte. Hatte sie doch einst gleich zu Beginn der Novemberrevolution 1918 sich selbst und das deutsche Bürgertum vor der Drohung von Räterepublik und Sozialismus insbesondere dadurch gerettet, dass – keine Woche nach dem Sturz des Kaiserreichs durch die in Räten sich organisierenden Arbeiter und Soldaten – der Kieler Reichs­tagsabgeordnete der SPD und oberste Gewerkschafter in Deutschland, Carl Legien, dem Vertreter der deutschen Großindustrie Hugo Stinnes u. a. den achtstündigen Normalarbeitstag abgehandelt hatte. Damit war ein zentrales Anliegen, für das die Arbeiterbewegung damals schon jahrzehntelang nicht nur in Deutschland, sondern international gekämpft hatte, erst­mals verwirklicht.

Die werktäglich achtstündige Arbeitszeit gilt seitdem als eine mehr oder weniger verbindlich geregelte Norm in der deutschen Arbeitswelt. Zugleich wurde und wird sie aber durch die Arbeitgeber, die ihr ja nur in der Stunde ihrer allergrößten Not zugestimmt hatten, immer wieder einmal mehr oder weniger erfolgreich infrage gestellt und vor allem praktisch unterlaufen oder ausgehöhlt. In der Bundesrepublik ist der Achtstundentag, mit allerhand Ausnahmen und Schlupflöchern, die seine Verlängerung erlauben, seit 1994 im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben. Das will nun also die Union, wie es da heißt, „reformieren“.

In ihrem Wahlprogramm nimmt die Union dabei auf die europäische Arbeitszeitrichtlinie Bezug, ohne jedoch darauf aufmerksam zu machen, dass diese Richtlinie eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche vorsieht.[1] Der Arbeitnehmer in Deutschland sieht gewöhnlich aber ganz zu Recht nicht 48 sondern 40 Stunden als normale Wochenarbeitszeit an, denn um diesen Wert liegen seit über 50 Jahren auch die tatsächlich geleisteten Wochenstunden des deutschen Durchschnittsarbeitnehmers. Dies deshalb, weil vor allem in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Gewerkschaften ziemlich erfolgreich und bis heute einigermaßen nachhaltig den arbeitsfreien Samstag erstritten haben. „Samstags gehört Vati mir“ plakierte der DGB bereits zum 1. Mai 1956.

Zwar sieht unser Arbeitszeitgesetz implizit ebenfalls eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 48 Stunden vor. Dies jedoch nur, weil es die sogenannte „werktägliche“ Arbeitszeit regelt. Als Werktage gelten in Deutschland aber außer den Sonn- und Feiertagen gesetzesübergreifend alle andern Tage, also auch der Samstag. Demgemäß umfasst eine Arbeitswoche, ohne dass das im Arbeitszeitgesetz eigens definiert werden muss, sechs Arbeitstage. Der Kern dessen, was das Gesetz selber (in seinem § 3) tatsächlich regelt, ist daher nicht die wöchentliche, sondern nur die tägliche Arbeitszeit. Die Wochenstundenzahl kommt als definierte Größe im Gesetz bislang gar nicht vor.

Eine wirklich zeitgemäße Reform, die der praktischen Realität des deutschen Arbeitslebens Rechnung trüge, hätte folglich vor allem die normale Anzahl der Arbeitstage pro Woche erst­mals in den Blick zu nehmen. Sie hätte also im Interesse der Arbeitnehmer, denn allein zu deren Schutz ist das Gesetz überhaupt in der Welt, statt auf „Werktage“ zu rekurrieren, die heute übliche Anzahl von fünf Arbeitstagen pro Woche festzuschreiben.

Dem steht freilich naturgemäß das Arbeitgeberinteresse diametral entgegen. Und CDU-Kanzler Friedrich Merz, immer schon ein ausgesprochener Anwalt dieses Interesses, hat dazu in passender Runde, beim diesjährigen Neujahrsempfang der IHK in Halle einmal sogar völlig ungeniert Klartext gesprochen. Gefragt, welches Gesetz er, wenn er könnte, wie er wollte, zuerst streichen würde, antwortete er ohne lange zu überlegen: „Wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz“, und fügte, an die versammelte Hallenser Unternehmerschaft gerichtet, augen­zwinkernd und beifälliges Gelächter erntend hinzu: „Hier im Saal wird wahrscheinlich kaum jemand sitzen, der sich daran hält.“ Aber Merz kann nicht, wie er will. Er wie seine Partei müssen, um den Gegenwind in Grenzen zu halten, zumindest kosmetische Rücksichten auf die Arbeitnehmerinteressen nehmen. Das Arbeitszeitgesetz einfach abzuschaffen geht daher auf absehbare Zeit nicht, es in seinem Kernbestand aufzuweichen hingegen schon viel eher. Daraufhin ist denn auch im Wahlprogramm der Union das Reformvorhaben zugeschnitten. Das, was das Arbeitszeitgesetz bislang tatsächlich regelt, die tägliche Arbeitszeit, will man zwar völlig ungeregelt lassen. Dies aber nicht, indem man, was man sicher am liebsten täte, die Regelung einfach streicht, sondern indem man sie durch eine Regelung der Wochenarbeitszeit ersetzt.

Auf die bislang im Gesetz stehende Regelung der werktäglichen Arbeitszeit ist aber ein Großteil der anderen Bestimmungen des Gesetzes bezogen, die alle angefasst werden müssten, so dass am Ende der Reform wohl das ganze Gesetz so ziemlich auf links gezogen wäre. Aber auch ohnedies liefe – worüber man natürlich nicht so gerne auf offener Bühne spricht – eine 48-Stundenwoche ohne Begrenzung der täglichen Arbeitszeit bei der heute üblichen Fünf-Tage-Woche auf eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von (48/5=) 9,6 Stunden hinaus. Und im Handelsblatt fand sich im letzten Sommer (15.8.2025) sogar schon der hübsche Hinweis, es wäre „beispielsweise mit der 48-Stunden-Grenze leichter möglich, einen Vollzeitjob auf vier Arbeitstage in der Woche zu verteilen.“ Damit wären wir dann mit (48/4=) 12 Stunden glücklich bei der täglichen Durchschnittsarbeitszeit aus dem deutschen Kaiserreich angelangt. Und was die so viel gepriesene „Flexibilisierung“ angeht, so säßen die Arbeitgeber mit ihren sehr eigenen flexiblen Ansprüchen an „ihre“ Arbeitskräfte bei ungeregelter täglicher Arbeitszeit sowieso naturgemäß ganz automatisch wieder am weitaus längeren Hebel – was ja auch der mehr oder eher weiniger geheime Zweck der Übung ist.

Diese bei näherem Hinsehen sich offenbarende enorme Brisanz erklärt vielleicht die reichlich unterbestimmte, fast zaghafte Formulierung, in der das Vorhaben der Union sich in dem Koalitionsvertrag wiederfindet, den sie Anfang Mai 2025 zwecks gemeinsamen Regierens mit der SPD geschlossen hat. Die entsprechende Passage lautet dort:

„Die Arbeitswelt ist im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität. Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zur konkreten Ausgestaltung werden wir einen Dialog mit den Sozialpartnern durchführen.“

Wie ersichtlich, wird im Koalitionsvertrag – immerhin so etwas wie das Programm der jetzigen Regierung – das Arbeitszeitgesetz, das die Union reformieren will, gar nicht erwähnt. Dabei ist es der entscheidende Hebel, den die Regierung selbst in Sachen Arbeitszeitregelungen in der Hand hat, weil sie die gesetzgeberische Mehrheit hat. Und statt den Kern dieses Gesetzes, die „werktägliche Arbeitszeit“, abzuschaffen, will der Koalitionsvertrag bloß eine „Möglichkeit … schaffen“ und setzt auf einen „Dialog“. Statt „anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit“, wie es das Wahlpro­gramm der Union versprach, „für alle Unternehmen“ festzulegen, will die Koalition ihnen jetzt nur noch eine „Möglichkeit“ dazu eröffnen und überantwortet deren kon­krete „Ausgestaltung“ einem „Dialog mit den Sozialpartnern“.

Das klingt eher danach, als wollte die Koalition eine Gesetzesinitiative der FDP selig vom März 2018, die damals der politischen Großwetterlage zum Opfer gefallen war, gewissermaßen posthum nun zu Ehren kommen lassen.[2] Diese wollte das Arbeitszeitgesetz keineswegs in seinem Kern antasten, sondern nur in seinem § 7, der Abweichungen vom ansonsten nach wie vor verbindlichen achtstündigen Normalarbeitstag unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, eine Weiterung vornehmen. Es sollte dort den Sozialpartnern erlaubt werden, durch vertragliche Vereinbarungen „anstelle einer werktäglichen Höchstarbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden festzulegen“.

Das war insofern ziemlich schlau (und wäre es nach wie vor), als ja, wie gesagt im Arbeitszeitgesetz bis dato gar keine Wochenstundenzahl steht, die, wie es im Wahlprogramm der Union so scheinbar arglos heißt, „anstelle der täglichen“ bloß zum Standard erhoben werden müsste. Es müsste vielmehr erstmals überhaupt irgendeine solche Zahl hinein geschrieben werden. Hierfür nun ausgerechnet 48 Stunden anzusetzen, statt der im Arbeitsleben praktisch längst Standard gewordenen 40 dürfte jedoch unter Arbeitnehmern auf allgemeines Befremden und entsprechenden gewerkschaftlichen Protest insbesondere dann stoßen, wenn künftig die Arbeitgeber sie gar nicht mehr zu fragen bräuchten. Schlauer ist es daher die 48 Stunden zunächst an einer eher unscheinbaren Stelle ins Gesetz zu schreiben, wo es um ausnahms­weise Abweichungen vom Standard geht, die überdies an die Zustimmung von Arbeitnehmervertretungen gebunden sind. Stehen die 48 Stunden erst einmal drin im Gesetz, können sie für nachfolgende weitere, den derzeitigen Standard schleifende Reformen dann viel geräuschloser herangezogen werden.

Alles also nur heiße Luft, was das Ende Achtstundetag betrifft? Ist vielmehr nun auch in Sachen „Reform des Arbeitszeitgesetzes“ die Union des Friedrich Merz als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet? Schön wär’s ja durchaus in diesem Fall. Aber Arbeitgeber sowie ihre Ideologen und politischen Lautsprecher schnuppern, hoffnungsvoll wie lange nicht mehr, Morgenluft. Ihre Erwartungen sind hochgeschraubt, und entsprechend groß ist der Druck von dieser Seite. Die Kommentierung des Gesetzesvorhabens in den Medien nimmt die erhebliche Diskrepanz zwischen den Vorgaben des Wahlpro­gramms der Union und deren Niederschlag im Koalitionsvertrag allermeist entweder gar nicht wahr oder redet sie klein.[3] Man erwartet da ziemlich allgemein den endgültigen Fall des gesetzlichen Achtstundentags.

Andererseits könnte ein Einknicken der SPD in dieser das Arbeitnehmerinteresse in seinem Kern tangierenden Frage am Ende zu ihrem letzten Sargnagel als relevante Kraft in der politischen Landschaft dieses Landes werden. Nicht, dass sie nicht in der Lage wäre, sich selbst und dem Publikum auch diese Opferung eines elementaren Arbeitnehmerinteresses wieder schön zu reden. Aber der Spielraum dafür, es zu verschmerzen, wenn größere Teile ihrer Klientel sich verprellt sehen, ist bedrohlich eng geworden. Die SPD hätte daher schon aus blankem Selbsterhaltungstrieb Motivation genug, in dieser Sache bockig zu bleiben.

Dennoch: Vertrauensvoll darauf zu bauen, dass die SPD in der Regierung das Schlimmste schon verhindern werde, hat sich noch nie bewährt. Und auch das weniger Schlimme, das die SPD seit langem durchzuwinken sich bereits gezeigt hat, ist mit seinen möglichen Folgen in näherer Zukunft schlimm genug, um dagegen mobil zu machen. Denn wie der einzelne Arbeitnehmer erpressbar wird zur Ausdehnung seiner täglichen Arbeitszeit über acht Stunden hinaus, sollte es ihm das Gesetz generell nicht mehr verbieten, so sind natürlich auch Belegschaften einzelner Unternehmen oder ganzer Branchen erpressbar, wenn man ihnen etwa mit Entlassungen oder gar Standortschließungen und -verlagerungen droht. Da kommen dann schnell einmal sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen zustande, die auf diesem Weg „durch die kalte Küche“, sollte er im Gesetz dann geöffnet worden sein, die gesetzliche Schranke der täglichen Arbeitszeit aufheben würden.

In jedem Fall ist die Arbeitnehmerseite gut beraten, neben einer unbedingt berechtigten und ebenso notwendigen Halsstarrigkeit in Sachen des einst revolutionär erstrittenen gesetzlichen Achtstundentags, keine geringere dabei an den Tag zu legen, die 48-Stundenwoche zurückzuweisen. Und im Gegenzug sollte sie vielleicht sogar verlangen, dass vielmehr die fünftägige Arbeitswoche oder wenigstens endlich die übliche 40-stündige wöchentliche Arbeitszeit als Norm festgeschrieben wird. Insofern ist es besonders fatal, dass, soweit ich sehe, von gewerkschaftlicher oder anderweitig mit der organisierten Arbeitnehmerschaft verbundener Seite dieses Fass bislang nicht aufgemacht wurde – etwa mit Hinweis darauf, dass die europäische Arbeitszeitrichtlinie, auf die Arbeitgeber und Union sich berufen, keineswegs die 48-Stundenwoche für verpflichtend erklärt und also weder einer 40-Stundenwoche, noch gar dem Achtstundentag im nationalen Rahmen im Wege stünde, sondern sie als ein höheres Niveau des Arbeitnehmerschutzes in ihrem Artikel 15 sogar ausdrücklich begrüßt. Leider jedoch lässt man die von der Gegenseite aufgemachte Alternative „Achtstundentag oder 48-Stundenwoche“ unwidersprochen stehen.

Vor allem aber sollte das arbeiterbewegt-lohnabhängige Volk, sofern da irgendetwas noch lebendig ist und nicht nurmehr leere Staffage, allmählich vom starren Kaninchenblick auf die Schlange jener Ungeheuerlichkeiten sich freimachen, die im Jenseits der geheiligten Brandmauer angeblich lauern, während im Diesseits davon das Ungeheuerlichste in Wahrheit längst reichlich stattgefunden hat und fortgesetzt stattfindet. Eine besonders perfide Recht­fertigung dafür, die Achtstundenschranke lieber dranzugeben, könnte uns nämlich damit kommen, dass Merz und Co., wenn wir ihnen den Achtstundentag jetzt nicht hergeben, das Heiligtum jener Brandmauer einreißen und in deren Jenseits die dort bereitliegende Unter­stützung suchen könnten. Das sähe zwar dem Plädoyer für einen Selbstmord aus Angst vor dem Tod ähnlich. Aber für eine solche Entscheidung, dem Kampf in einem Moment auszuweichen, wo alles auf dem Spiel steht, gibt es in der langen, wendungsreichen Geschichte der von der Sozialdemokratie dominierten Arbeiterbewegung in Deutschland leider schlimme Präzedenzfälle.

Eine verkorkste Beziehungskiste:
Die Linke und die gesetzliche 40-Stundenwoche

Die Partei Die Linke scheint aus einem andern Holz zu sein als die Sozialdemokratie. Sie ist die einzige im Bundestag vertretene Partei, die sich für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes ausspricht, durch welche „die höchstzulässige durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt werden“ soll. Im Herbst 2011, vier Jahre nach ihrer Gründung, hat sie auf ihrem Parteitag zu Erfurt sich ein Parteiprogramm zugelegt und darin eine solche Reform des Arbeitszeitgesetzes auf ihre Fahnen geschrieben. Das Wahlpro­gramm, mit dem die Partei zur zwei Jahre darauf folgenden Bundestagswahl im September 2013 antrat, enthielt dann erst­mals ebenfalls diese Forderung und vervollständigte sie dahingehend, dass

„Ausnahmeregelungen … deutlich reduziert werden, Überstunden effektiv begrenzt werden und … stärkere Kontrollen, insbesondere solche durch unabhängige Arbeitnehmervertretungen, gesetzlich vorgeschrieben werden“ müssten.

Auch die Wahlprogramme der Partei zu den drei Bundestagswahlen, die danach gefolgt sind, einschließlich der vom Anfang des vergangenen Jahres, enthalten die Forderung, die wöchentliche Arbeitszeit gesetzlich auf höchstens 40 Stunden zu begrenzen.

2013 war allerdings auch dasjenige Jahr, an dessen Ende der Wechsel der Linken von einer der Opposition gegen die etablierte Politik verschriebenen Partei in die Rolle des nur hin und wider nörgelnden stillen Teilhabers am Regierungs­geschäft manifest wurde; eine Rolle, die im Zwitterwesen der Partei freilich von vornherein angelegt gewesen und von maßgeblichen Kräften in ihr immer schon angestrebt worden war. Gregor Gysi, seit dem Spätherbst 2009 alleiniger Chef der linken Bundestagsfraktion, und die Parteivorsitzende Katja Kipping gaben anlässlich des frisch geschlossenen Koalitionsvertrags zwischen Merkels Union und der SPD Sigmar Gabriels Ende November 2013 in einer ersten Pressekonferenz die beleidigte Leberwurst. Ihre Kritik des Vertrags stellten sie unter die an die SPD gerichtete Überschrift: „Nicht geliefert“. Die SPD, so die kaum verhohlene Botschaft, hätte liefern können, hätte man die Linke endlich mitregieren lassen, was nach der gegebenen parlamentarischen Arithmetik statt der sogenannten großen Koalition aus Union und SPD eine rotrotgrüne mit Gabriel als Kanzler bedeutet hätte.

Für dieses heißersehnte Ziel hätte man der SPD zweifellos aus der Hand gefressen. Deshalb verlor man auch lieber kein Wort darüber, dass die SPD in einer Sache zum erheblichen Schaden der Arbeitnehmerinteressen leider sehr wohl zu liefern im Begriffe stand. Sie hatte lange vorher, als sie noch parlamentarische Opposition war, versprochen und mit der Union nun schließlich wortgetreu auch verabredet, die sogenannte Tarifeinheit gesetzlich zu regeln (was dann zwei Jahre später über die parlamentarische Bühne ging). In der Mitte der vorangegangenen Legislatur war dieses von der (mit der FDP an ihrer Seite regierenden) Kanzlerin persönlich Arbeitgebern und den sozialdemokratischen Gewerkschaftsfürsten zugesagte Vorhaben, das erstmals in der Geschichte der Republik einen gesetzlichen Eingriff in die Koalitionsfreiheit vorsah, noch glücklich gescheitert – nicht zuletzt dank der vielfach opponierenden Partei Die Linke. Dass Gysi und Kipping die nun erfolgte Ansage eines erneuten Anlaufs zur Einschränkung der Koalitionsfreiheit und damit des Streikrechts im Vertrag von Union und SPD mit völligem Schweigen bedachten, war daher schon an sich ein ziemlich starkes Stück; schlimmer aber noch, dass in der Partei sich auch kein Protest dagegen regte.

Und natürlich verlor man auch kein Wort über die vom eigenen Parteiprogramm verlangte gesetzliche Absicherung der 40-Stundenwo­che. Deren Durchsetzung – damals durchaus nicht völlig unmöglich, wäre das Verlangen im Wahlkampf, gekoppelt mit einer darum gruppierten Kampagne scharf gemacht worden,– hätte, wie sich jetzt zeigt, vor allem eine zeitige, heute schmerzlich vermisste Absicherung des Achtstundentags bedeutet. Statt diese eigene Programmatik endlich ins Gespräch zu bringen, gaben Gysi und Kipping jedoch sich „enttäuscht“. Vordergründig davon, wie „himmelweit“ die „Koalition von CDU/CSU und SPD … von dem Politikwechsel, den die SPD im Wahlkampf versprochen hat, … entfernt“ sei, in Wahrheit aber davon, beim versprochenen „Politikwechsel“, für den man sich so hübsch gemacht glaubte, nicht berücksichtigt worden zu sein. Und man war „gespannt, wie die SPD-Basis damit umgehen wird, dass ihr Wahlprogramm sich bestenfalls als Randnotiz“ im Vertrag mit der Union wiederfinde. Die Linke, so das Signal, hätte der SPD in dieser Hinsicht keine Schwierigkeiten gemacht, und würde es, falls vielleicht doch noch gefragt, auch fürderhin nicht tun, indem sie womöglich handfeste eigene Bedingungen wie die nach der Einführung einer gesetzlichen 40-Stundenwoche stellte. Von der schweigt sie in solchem Kontext lieber stille.

Auch ansonsten aber fristet diese im Gesamtinteresse der Lohnabhängigen außerordentlich gehaltvolle Parteiprogrammatik zum Arbeitszeitgesetz, deren kluge Handhabung unter Umständen geeignet gewesen wäre, die etablierte Politik gehörig aufzumischen, seither ein Dasein als ausgesprochenes Mauerblümchen. Einmal in jeder Legislaturperiode – zuletzt im Juni vergangenen Jahres – erinnert sich die linke Bundestagsfraktion der Forderung nach einer gesetzlichen 40-Stundenwoche, um dann jedesmal in einem von ihr eingebrachten Antrag nach viel einleitendem, für den Zweck des Antrags ganz überflüssigem Geschwätz schließlich den Bock zum Gärtner zu machen, nämlich die Regierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Forderung aus dem linken Wahlprogramm doch bitte umsetzen möge. (In der Zeit der Ampelregierung, in der die stark zerstrittene Fraktion schließlich zur „Gruppe“ geschrumpft ist, scheint die Linke im Bundestag allerdings wohl sogar dieses lust- und bestenfalls nutzlose Spiel nicht mehr zu spielen vermocht zu haben.)

Was seinen Inhalt angeht, verrät zudem der alle paar Jahre wieder eingebrachte und jedesmal im Kern fast gleichlautende Antrag einen erschreckenden Mangel an Sachkennt­nis. Man hat das Gesetz, das man da geändert sehen möchte, sich offenbar niemals näher angeschaut, geschweige denn, dass man sich Gedanken darüber gemacht hätte, wie denn dem­entsprechend zweckvollerweise die Gesetzesänderung auszusehen hätte. Diese Kompetenz macht man – ganz subaltern – der Regierung nicht streitig.

Der Antrag fordert, dass eine „wöchentlich zulässige Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von derzeit 48 … Stunden … gesenkt“ werde, die es aber darin „derzeit“, wie wir oben sahen, gar nicht gibt. Und auch mit der vom Antrag gewünschten „Beibehaltung einer im Durchschnitt täglich erlaubten Höchstarbeitszeit von 8 Stunden“ hat es seine Tücken. Denn im Gesetz geht es um keine „tägliche“, sondern um die „werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer“, die „acht Stunden nicht überschreiten“ darf. Deren bloße „Beibehaltung“ liefe aber, wie gesagt, unweigerlich auf eine 48-stündige Wochenarbeitszeit hinaus, weil die gewöhnliche Woche in Deutschland nun einmal, ganz unabhängig vom Arbeitszeitgesetz, keine fünf, sondern sechs sogenannte Werktage hat.

Solche Inkonsistenzen in der Formulierung seines Anliegens kann sicher unbeschadet jemand in Kauf nehmen, der am Infotisch oder beim Haustürwahlkampf mit ihm Reklame läuft. Und auch eine Fensterrede im Parlament verkraftet sie wahrscheinlich, weil es da niemand so genau wissen will.[4] Solide Opposition innerhalb und außerhalb des Parlaments gegen An­griffe auf elementare Arbeitnehmerinteressen darf solche Laxheit sich jedoch nicht erlauben – schon gar nicht, wo es, wie in diesem Fall, um den Kern aller Interessengegensätze zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, altmodisch gesprochen, des Gegensatzes zwischen Kapital und Arbeit geht: um die nach ihrer zeitlichen Dauer gemessene Menge an Arbeit, die, aufs gesellschaftliche Ganze gesehen, die eine soziale Spezies – paradoxerweise als Arbeitnehmer bezeichnet – der anderen herzugeben hat.

Aber der anhaltend lustlose Umgang mit der Programmatik ihrer Partei zur gesetzlichen 40-Stundenwoche ist noch das harmloseste, wessen sich die Linke im Bundestag in Sachen Arbeitszeitgesetz schuldig gemacht hat. Ende März 2020 (im Rahmen eines umfangreicheren Gesetzespakets Coronas wegen) verlangte die Regierung u. a., in den § 14 des Gesetzes, wenn auch zeitlich befristet, einen Freibrief hineingeschrieben zu bekommen, der es ihr gestattete, nach eigenem Gutdünken für „systemrelevante“ Arbeitnehmer nicht nur die im Gesetz selber festgelegten, sondern auch etwaige tarifliche Schranken der Arbeitszeit aufzuheben. Die Linke im Bundestag war zwar „eigentlich“ dagegen und legte entsprechenden Protest ein, mochte aber am Ende dem Gesetzespaket, das diese gravierende Durchlöcherung des Arbeitszeitgesetzes enthielt, im Ganzen ihre Zustimmung dennoch nicht versagen. Ihr ebenso mühsam erworbenes, wie zugleich immer noch prekäres Renommee als prinzipiell regierungsfähige, weil staatstragende politische Kraft stand schließlich auf dem Spiel.

Aber das ist es nicht allein. Denn der sich weniger staatstragend gebärdende, in das linksradikale Milieu außerhalb der Partei ausgreifende Teil der Linken tut sich womöglich noch schwerer damit, die gesetzliche Reglementierung der Arbeitszeit ernst zu nehmen und pfleglich damit umzugehen. Man redet da gerne vom Klassenkampf als dem Eigentlichen, warum es zu gehen habe, ohne sich einen Begriff davon zu machen. Man ist „bewegungsorientiert“, was vor allem das eigene sich Bewegen meint, einen für den gerade angesagten Hype rödelnden Aktivismus, dem die eingesetzten Mittel wichtiger sind als der politische Zweck, dem sie vorgeblich dienen. Ein politischer Konflikt von solcher den Alltag vieler millionen Menschen ziemlich unmittelbar berührenden Tragweite, wie es der um den gesetzlichen Achtstundentag ist, kommt da eher ungelegen und wird – durchaus nicht zu Unrecht – als eine enorme Überforderung erlebt, die sich dann regelmäßig Trost holt in Räsonnements wie dem, dass die entscheidenden Schlachten sowieso nicht im Parlament geschlagen werden, sondern auf der Straße und in den Betrieben.

Was die wirklich großen Schlachten zur Wahrung der Lebensinteressen lohnabhängiger Existenz angeht, so liegt das Meiste davon freilich in Wahrheit in historischer Dimension – im Guten wie im Bösen – weit hinter uns. Beredtes Zeugnis hierfür legt nicht zuletzt unser Arbeitszeitgesetz ab, das den einst, wie gesagt, revolutionär erstrittenen Achtstundentag, nachdem mittlerweile von revolutionärer Stimmung im Lande schon lange keine Rede mehr sein kann, dennoch nach wie vor zur Norm erhebt, aber halt auch zahlreiche Möglichkeiten bereithält, die Norm zu umgehen. Es ist damit das in eine gesetzliche Norm gegossene Resultat großer Klassenkämpfe. „Jeder Klassenkampf ist aber“, wussten in jungen Jahren schon Marx und Engels, „ein politischer Kampf“. Das ist jedoch nicht so zu verstehen, als wenn jeder Streik, jede Tarifauseinandersetzung, jede Demonstration, in der sich, wie auch immer partiell, Interessen von Lohnabhängigen artikulieren, ein solcher politscher Kampf wären. Denn erst wenn die Klasse im Ganzen ihr Gewicht dahinein wirft, weil es um das Interesse der Klasse in ihrer Gesamt­heit geht, erst dann kann in allem Ernst von einem Klassenkampf die Rede sein. Das aber heißt in der Umkehrung auch, dass im selben Maß, wie lohnabhängige Interessen sich dezidiert politisch artikulieren und ihre Verfolgung auf ein politisches Resultat abzielt, diese überhaupt erst im strengen Sinne zum Klassenkampf wird.

Eine Gewerkschaft, die in Tarifverträgen die 35-Stundenwoche für ihre Mitglieder oder auch ihre ganze Branche durchsetzt, mag sich darin – unter Umständen – ein gutes Stück auf dem Weg zum Klassenkampf befinden, aber erst, wenn sie die Erzwingung eines Gesetzes sich auf die Fahnen schreibt, das eine solche Regelung für ausnahmslos alle Lohnabhängigen, daher die ganze Klasse verbindlich macht, befindet sie sich wirklich auf seiner Höhe. Eine große Kampagne, die der Ersetzung des gesetzlichen Achtstundentags durch eine 48-Stundenwo­che mit allen nicht zuletzt auch parlamentarischen Mitteln entgegentritt, hat daher weitaus mehr mit Klassenkampf zu tun als jeder Streik einer Belegschaft oder auch einer ganzen Gewerkschaft gegen Lohn- und Arbeitszeitklau.

Und auch umgekehrt reflektiert sich im Bestand des Arbeitszeitgesetzes ungleich mehr Macht der Klasse, in stattgehabten großen, opferreichen Kämpfen gleichsam historisch akkumuliert, als in allen Tarifverträgen der Jetztzeit zusammengenommen, die vielmehr nur auf der Grundlage dieser Macht zustande gebracht wurden und werden. So auch werden die Dinge vor allem auf der Arbeitgeberseite taxiert, die in der bislang eher lethargischen Reaktion ihres Widerparts auf die Infragestellung eines Kernbestands seiner Macht offensichtlich eine historische Chance erblickt. Und aufseiten der Gewerkschaften, bei denen ja kaum noch von Klassenkampf die Rede ist, scheint zumindest manchen, wenn auch sehr spät, eine Ahnung davon zu dämmern, welches mächtige Pfund auf ihrer Seite da jetzt auf dem Spiel steht.

Im radikaler links sich verortenden Milieu, wo man viel und gerne vom Klassenkampf redet, hat man dagegen den Schuss anscheinend noch kaum gehört. Fixiert auf seine eigene, meist ziemlich unmaßgebliche „Bewegung“ und gedopt von einem seit langem gleichermaßen zum Größen- wie zum Weltuntergangswahn tendierenden Selbstbild, empfindet man traditionell auch dann eher Verachtung für das Ränkespiel der Großgewichte des Politbetriebs, wenn wichtige Weichenstellungen im gesellschaftlichen Maßstab darin ins Haus stehen. Der An­griff auf den Achtstundentag wird – wenn überhaupt – unter Fernerliefen abgehandelt, ohne Interesse für seine Einzelheiten. Man möchte in die „Offensive“ gehen, während (nicht zum ersten Mal) die Defensive bedrohlich wackelt, und redet von Arbeitszeitverkürzung, wo nicht einmal die herkömmlichen Grenzen der Arbeitszeit einigermaßen gesichert sind.

Auf diese Linke, sei es ihren aufs Mitregieren oder den eher auf seine eigene „Bewegung“ versessenen Part, wird es in der jetzt akut werdenden Auseinandersetzung um den gesetzlichen Achtstunden wahrscheinlich am wenigsten ankommen. Eine Kraft, die sich seiner kompletten Schleifung wirksam widersetzen könnte, wird wohl am ehesten in der konventionellen Arbeiterbürokratie zu verorten sein; in den Funktionärskörpern der großen Gewerkschaften mitsamt ihren vor allem in die noch halbwegs gutorgansierten Betriebe hineinreichenden Ankern. Dort nämlich hat man teils Jahrzehnte lang im ungetrübten Vertrauen auf diesen Schutz des Lebensalltags lohnabhängiger Beschäftigung sein daily doing verbracht und ist daher noch leidlich darüber im Bilde, was da auch im eigenen (Funktionärs-)Alltag wegbräche, wenn dieser Schutz jetzt fallen sollte. Von den in der Legislative vertretenen Parteien kommt es daher in erster Linie auf die SPD an, darauf nämlich, wie viel Einfluss ihr mit den Gewerkschaften verbundener Teil dort noch besitzt. Aber auch in der Linken dürften es vor allem die gewerkschaftlich Aktiven sein, die in dieser Sache zumindest den dringend nötigen Alarm schlagen. Und selbst der Arbeitnehmerflügel der CDU, ebenfalls mit den Gewerkschaften hier und da verbandelt, sollte hierfür nicht von vornherein abgeschrieben werden. Dessen Vizechef, Christian Bäumler, hatte im April, als es um die Spritpreise ging, immerhin schon einmal die „Auswechselung“ der Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, auch in Sachen Arbeitszeitgesetz ein Hardliner, gefordert.


[1] Mittlerweile, d. h. nach den Wahlen, die ihr die Kanzlerschaft einbrachten, tönt sie da freilich etwas anders. Jetzt scheinen ihr die 48 Stunden so etwas wie die unhinterfragbare, geradezu natürliche Wochenarbeitszeit zu sein.

[2] Diese Einordnung scheint übrigens die vom Bundestag herausgegebene Wochenzeitschrift das Parlament zu teilen, wenn es da (im Rahmen eines Berichts von der Debatte und Abstimmung am 17.10.2025 über einen Antrag der Linken; vgl. dazu auch Fn. 4) mit Bezug auf das „Vorhaben der Regierung“ heißt: „An einer solchen Reform hatte sich die FDP in der Vergangenheit die Zähne ausgebissen.“

[3] In der BILD-Zeitung hieß es nicht eben wahrheitsgemäß erst kürzlich: „Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, den Acht-Stunden-Tag abzuschaffen“, versehen allerdings mit dem Hinweis, dass es deswegen wohl „richtig Ärger mit den Gewerkschaften geben“ werde. Ähnlich frei erfunden behauptet die Frankfurter Rundschau vom 7. Mai, im Koalitionsvertrag sei „festgelegt, dass künftig nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten soll“, und verweist ebenfalls auf heftigen Widerspruch von Gewerkschaftsseite. In der ZEIT (online am 6. Mai) weiß man dagegen, was tatsächlich „im Koalitionsvertrag vereinbart“ wurde, nämlich „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.“ Einen Gesetzentwurf dazu wolle die zuständige Ministerin, Frau Bas „noch im Juni … vorlegen.“

[4] Ein Paradebeispiel dafür, wie kenntnislos und desinteressiert an der verhandelten Materie man auf allen Seiten im Bundestag aneinander vorbeiredet, liefert das Protokoll der Aussprache zu besagtem Antrag der Linken am 17.10.2025 (s. dort S. 3875 ff). Da darf ein Abgeordneter der AfD zum Beispiel „von der regelmäßigen 40-Stundenwoche“ im Arbeitszeitgesetz und einer nur „als Abweichung“ davon zulässigen 48-Stundenwoche reden, ohne dass jemand da irgendetwas richtiggestellt hätte. Und die Linke lässt auch die unisono von AfD und Grünen ihr angekreidete „pauschale Absenkung der gesetzlichen Wochenarbeitszeit“ unwidersprochen stehen, wo es doch in Wahrheit bloß um eine Bestandssicherung geht. Wie es überhaupt ein bös gedankenloser Fehltritt war, dass sie ihren in der Art des täglich grüßenden Murmeltiers seit dem Juni 2016 alle paar Jahre wieder eingebrachten Antrag jetzt, in einer Situation, da mittels einer Wochenarbeitszeit die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit abgeräumt werden soll, ungerührt weiterhin auf eine solche Wochenarbeitszeit (statt etwa auf fünf Arbeitstage pro Woche) fokussiert.

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Nicht seine Kritik der politischen Ökonomie lieferte Marx den Schluss auf jenes „revolutio-näre Subjekt“ namens „Prole-tariat“ – herleiten lässt sich aus ihr nichts dergleichen –, son-dern genau andersherum be-gründete die schiere Evidenz des Daseins und Wirkens die-ses Subjekts allererst eine Kritik der politischen Ökonomie, die das Kapital als „Durchgang“ hin zur menschlichen Gesellschaft diagnostiziert. Striche man da-gegen aus der Marxschen Di-agnose dieses einzige wahrhaft historisch-subjek­tive Moment darin aus, bliebe von ihr nur das Attest eines unaufhaltsa-men Verhängnisses.(*)

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